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Vertrieb, Verträge & AGB in Dänemark

Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Vertriebsarten, Handelsvertretern oder Vertragsgestaltung in Dänemark zur Seite.

Genau wie in Deutschland haben auch AGBs in Dänemark einen hohen rechtlichen Stellenwert. Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Vertriebsarten, Handelsvertretern oder Vertragsgestaltung in Dänemark zur Seite.

Die Strategien zur Markterschließung im Ausland variieren je nach Unternehmensgröße, Produkt oder Dienstleistung sowie der generellen Marketingstrategie des Unternehmens.

Besonders mittelständische Unternehmen setzen in Dänemark häufig auf die Zusammenarbeit mit einem Vertragshändler. Dieser vertreibt die Produkte des deutschen Exporteurs unter seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung an dänische Kunden. Das deutsche Unternehmen profitiert dabei von der Markterfahrung des lokalen Händlers und muss sich nicht intensiv mit den dänischen Marktbedingungen auseinandersetzen.

Eine alternative Strategie ist der Export durch einen Handelsvertreter in Dänemark. Dieser agiert als unabhängiger Unternehmer und akquiriert für den deutschen Exporteur Aufträge in Dänemark. Dafür erhält der Handelsvertreter eine Provision. Geschäftliche Transaktionen werden direkt zwischen dem deutschen Verkäufer und dem dänischen Kunden abgewickelt und müssen gesondert vertraglich geregelt werden.

Ein eigener Außendienstmitarbeiter kann ebenso für den Vertrieb in Dänemark eingesetzt werden. Hierbei hat das Unternehmen den Vorteil, den internationalen Vertrieb besser steuern zu können. Allerdings gelten bei Vertragsende in Dänemark andere Regelungen im Hinblick auf Kündigungsfristen und -entschädigungen als in Deutschland.

Die Kooperation mit dänischen Händlern, Handelsvertretern oder eigenen Mitarbeitern führt in der Regel nicht zur Gründung einer Betriebsstätte in Dänemark. Es gibt jedoch bei der Arbeit mit eigenen Mitarbeitern bestimmte Richtlinien, die zu beachten sind, insbesondere wenn man die Gründung einer Betriebsstätte in Dänemark vermeiden möchte.

Um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern in Dänemark reibungslos verläuft, ist es ratsam, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dies kann in Form von Handelsvertreterverträgen oder Vertriebsrahmenverträgen erfolgen, die idealerweise auch die AGB für individuelle Liefergeschäfte integrieren. Bei Außendienstmitarbeitern sollte ein Arbeitsvertrag gemäß den Bestimmungen des dänischen Arbeitsrechts verwendet werden.

Wir sind das dänische Mitglied von Advoselect

Advoselect ist das erste und einzige europaweit agierende Netzwerk deutschsprachiger Wirtschaftskanzleien. Der Name steht als Gütesiegel für eine verlässliche, kompetente, europaweit verfügbare anwaltliche Beratung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Unser German Desk

Anwalt Søren Locher leitet unseren German Desk. Nach seinem Studium an der Humboldt-Universität in Berlin setzt er sich bereits seit den ersten Jahren seiner Anwaltslaufbahn für deutsche Unternehmen in Dänemark ein.

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