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Arbeitsrecht Dänemark

Wir bereiten Sie darauf vor, die Fallstricke des dänischen Arbeitsrechts zu vermeiden. Wir sind ständige Anwälte für eine Vielzahl ausländischer Unternehmen, die in Dänemark Geschäfte betreiben.

Fabritius Tengnagel & Heine bietet dänischen und ausländischen Mandanten spezialisiertes Wissen und Beratung in arbeits- und beschäftigungsrechtlichen Fragestellungen und zum Per-sonalrecht. Unsere Expertise umfasst alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, und wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung.

Wir sind ständiger Berater für eine Vielzahl ausländischer Unternehmen, die in Dänemark Geschäfte betreiben, z. B. über Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.

Wir verstehen die verschiedenen Aspekte einer arbeitsrechtlichen Fragestellung und denken juristische Beratung in einem geschäftlichen, strategischen und langfristigen Zusammenhang.

Das Vorhersehen und Vorbeugen potenzieller Konfliktsituationen ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Darüber hinaus geht es bei der guten Bewältigung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen auch darum, sich nach einer möglichen Auseinandersetzung noch in die Augen sehen zu können. Wir nehmen den Kampf gerne auf, sorgen aber immer dafür, auch über alternative Lösungen zu beraten, die unnötigen Zwist zwischen den beteiligten Parteien vermeiden.

Wir verfügen über umfangreiche internationale Erfahrungen und ein starkes Netzwerk von Arbeits- und Beschäftigungsrechtsanwälten weltweit.

Insbesondere haben wir eine enge Zusammenarbeit mit Spezialisten in Deutschland und Skandinavien. Durch unsere guten internationalen Beziehungen können wir Unternehmen mit Aktivitäten außerhalb Dänemarks kurzfristig lokale Expertise anbieten.

Wir sind das dänische Mitglied von Advoselect

Advoselect ist das erste und einzige europaweit agierende Netzwerk deutschsprachiger Wirtschaftskanzleien. Der Name steht als Gütesiegel für eine verlässliche, kompetente, europaweit verfügbare anwaltliche Beratung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Unser German Desk

Anwalt Søren Locher leitet unseren German Desk. Nach seinem Studium an der Humboldt-Universität in Berlin setzt er sich bereits seit den ersten Jahren seiner Anwaltslaufbahn für deutsche Unternehmen in Dänemark ein.

Kontakt

Kündigung und Abmahnung

In Dänemark gibt es keinen Kündigungsschutz wie in Deutschland. Für Angestellte gibt es gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen, die mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses ansteigen, bis zu einem Maximum von 6 Monaten.

Eine korrekte Handhabung von Kündigungen oder Abmahnungen eines oder mehrerer Mitarbeiter erfordert Sorgfalt, Geschick und Erfahrung.

Wir bemühen uns, die emotionalen und wirtschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu minimieren, und entwickeln Strategien, die für alle Parteien eine zufriedenstellende Lösung sicherstellen. Ist dies nicht möglich, haben wir auch große Erfahrung in der Prozessführung vor Gericht oder Schiedsgericht.

Geschäftsführerverträge

Fabritius Tengnagel & Heine ist auf Verhandlung und Auslegung von Geschäftsführerverträgen spezialisiert. Wir haben auch große Erfahrung mit Anreizprogrammen für Geschäftsführer, Abfindungsvereinbarungen, Verkaufsverträgen und ähnlichem. Wenn es Streitigkeiten über den Inhalt, die Beendigung oder Verletzung des Geschäftsführervertrages gibt, haben wir umfangreiche Erfahrung in der Führung von Gerichts- und Schiedsverfahren. Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Geschäftsführern und Vorständen bedeutet, dass wir ein klares Verständnis für die Führungsebenen im Zusammenhang nicht nur mit der Vergütung, sondern auch mit anderen Regelungen in Geschäftsführerverträgen haben.

Wir erstellen nicht nur Standardverträge, sondern stellen sicher, dass die Geschäftsführerverträge und die Verträge der leitenden Angestellten des Unternehmens an das jeweilige Geschäft, die Branche und die Marktbedingungen angepasst sind. Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Lösungen, die den Wünschen und Anforderungen des Geschäftsführers gerecht werden, ohne die Navigationsmöglichkeiten des Unternehmens einzuschränken.

Unternehmensübertragungen

Fabritius Tengnagel & Heine verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der arbeitsrechtlichen Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen. Wir unterstützen bei Sparring, arbeitsrechtlicher Beratung und Due Diligence.

Darüber hinaus haben wir große Erfahrung in der Beratung zu Mitarbeiterangelegenheiten im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren und Outsourcing, einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Vertragsbedingungen sowie der Feststellung davon, inwieweit das Gesetz zur Unternehmensübertragung Anwendung findet.

Wir beraten über die Handhabung von Mitarbeitern sowohl vor als auch nach einer Unternehmensübertragung, einschließlich Informations- und Anhörungspflichten, Tarifverträgen, Harmonisierung von Bedingungen usw.

Arbeitsverträge und Personalrichtlinien

Fabritius Tengnagel & Heine berät in der Einstellungsphase, während des Arbeitsverhältnisses und bei dessen Beendigung. Wir haben solide Erfahrungen in der Verhandlung und Interpretation von Arbeitsverträgen und der Erstellung von Personalrichtlinien.

Unsere Expertise im Bereich Arbeitsverträge und Personalrichtlinien beschränkt sich nicht auf dänische Verhältnisse. Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse internationaler Arbeitsver-hältnisse und können in enger Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Partnern nachhaltige Lösungen für dänische Unternehmen entwickeln, die im Ausland tätig sind.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Fabritius Tengnagel & Heine verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen in Form von:

  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Wettbewerbs- und Kundenklauseln
  • Immaterielle Rechte
  • Arbeitnehmererfindungen

Wir unterstützen auch in Fällen, in denen Mitarbeiter oder Führungskräfte die wettbewerbsrechtliche Loyalitätspflicht verletzen, beispielsweise indem sie versuchen, die Produkte des Unternehmens zu plagiieren und/oder die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu stehlen. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist ein schnelles Eingreifen gegen die Verletzungen und eine Strategie zum Schutz der Geheimnisse des Unternehmens, einschließlich Entlassung, Möglichkeiten der Errichtung gerichtlicher Verfügungen, der Sicherung des Beweismaterials und des Schadensersatzes.

Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens kennt nicht immer Landesgrenzen. Durch unsere enge internationale Zusammenarbeit haben wir einfachen und schnellen Zugang zu lokaler Expertise in einer Vielzahl von Ländern weltweit.