Skip to main content

Handelsrecht Dänemark

Wir kümmern uns um Ihre Geschäftsbedingungen und Verträge, wenn Sie sich auf dem dänischen Markt bewegen. Gut durchdachte Geschäftsbedingungen und Verträge sichern Ihr Unternehmen auf lange Sicht.

Das dänische Wirtschafts-, Handels- und Vertriebsrecht unterscheidet sich in einigen Details, die deutsche Unternehmer beachten sollten. Wenn Sie Fragen zu AGBs, vorvertraglichen Informationspflichten, Vertriebspartnern oder Handelsverträgen haben, stehen unsere deutschsprachigen Anwälte im dänischen Handelsrecht Ihnen gerne zur Seite.

Eine gründliche Vorbereitung vor dem Start Ihrer Aktivitäten in Dänemark kann Ihnen nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern auch zukünftige Konflikte vermeiden. Das Handelsrecht, oft auch als Wirtschaftsrecht bezeichnet, stellt viele Herausforderungen dar, bietet jedoch ebenso zahlreiche Chancen. Mit dem richtigen Wissen können Sie Ihren Mitbewerbern immer einen Schritt voraus sein.

Unser German Desk

Anwalt Søren Locher leitet unseren German Desk. Nach seinem Studium an der Humboldt-Universität in Berlin setzt er sich bereits seit den ersten Jahren seiner Anwaltslaufbahn für deutsche Unternehmen in Dänemark ein.

Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Dänemark

Wir bieten Ihnen an das dänische Recht angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hier werden die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihren Kunden oder Geschäftspartnern klar definiert. Eine gut strukturierte AGB minimiert unternehmerische Risiken. Themen wie Haftung, Zahlungsbedingungen, Garantien und Eigentumsvorbehalte könnten in Dänemark anders geregelt sein als in Deutschland.

Vertragsbestimmungen sollten klar, verständlich und ausgewogen sein. Bestimmte Klauseln können laut dänischem Recht sogar ausdrücklich verboten sein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anpassung oder Aktualisierung Ihrer AGB gemäß dänischem Recht.

Handelsverträge in Dänemark

Es ist entscheidend, dass Ihre Verträge mit dänischen Geschäftspartnern korrekt formuliert sind. Abhängig vom Vertragstyp gibt es gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Handelsverträge zu entwerfen, die perfekt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung oder Überprüfung von Handelsverträgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

– Lizenzverträge

– Vertriebsverträge

– Managementverträge

– Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)

– Handelsvertreterverträge

– Dienstleistungsverträge

– Bauverträge

– Kaufverträge

– Architektenverträge

Jeder Vertrag sollte individuell betrachtet und an Ihr Unternehmen angepasst werden.

Wettbewerbs- und Marktpraktiken

Bei der Vertragsgestaltung müssen sowohl die dänischen als auch die europäischen Wettbewerbs- und Marktpraktiken berücksichtigt werden. Während die Wettbewerbsregeln den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherstellen sollen, dienen Marktpraktikvorschriften dem Schutz der Verbraucher.

Forderungseinzug in Dänemark

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es vorkommen, dass Kunden ihre Rechnungen nicht pünktlich begleichen. In solchen Fällen unterstützen wir Sie bei der Eintreibung von Forderungen in Dänemark – sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Lesen Sie hier mehr. Link til inkasso

Internationales Geschäft

Grenzüberschreitende Geschäfte bringen oft auch grenzüberschreitende Herausforderungen mit sich. Es ist daher ratsam, bei internationalen Handelsverträgen besonders sorgfältig zu sein, insbesondere hinsichtlich der Wahl des anwendbaren Rechts und des zuständigen Gerichts.